Kostenübernahme für Seniorenbetreuung nach §45a SGB XI
Viele Menschen wissen nicht, dass Betreuungs- und Entlastungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Bei BGS-SH ist eine Kostenübernahme über den Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten und hilfsbedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Dazu können zum Beispiel Alltagsbegleitung, Betreuung, Beschäftigung oder Unterstützung im Haushalt gehören.
Unterstützung für Angehörige und Senioren
Gerade Angehörige übernehmen im Alltag oft sehr viel Verantwortung. Eine zuverlässige Betreuung kann helfen, Freiräume zu schaffen und gleichzeitig den betreuten Menschen Sicherheit und Lebensfreude zu schenken.
Ich informiere Sie gerne persönlich darüber, welche Unterstützung möglich ist und wie die Betreuung passend zu Ihrer Situation gestaltet werden kann.
Bitte klären Sie die genaue Kostenübernahme zusätzlich mit Ihrer Pflegekasse.